Durch unser Konzept beraten wir Sie wie Sie eine über den Marktdurchschnitt liegende Miete erzielen können.
Da jedoch jedes Dach eine andere Beschaffenheit hat und die Lage ausschlaggebend für den Ertrag an Sonnenenergie ist, kann man keine pauschalen Angaben machen. Zum einen spielt der jeweilige geografische und topografische Standort des Gebäudes eine wichtige Rolle. Von ihm hängt die Strahlungsintensität und damit die Höhe der erzielbaren "Sonnenernte" ab. Je nach Dachtyp unterscheidet sich der Bauaufwand und damit die Kosten für die Unterkonstruktion der PV-Anlage. Auch die Netzanschlussmöglichkeiten spielen eine bedeutende Rolle. Wie weit liegt z.B. der nächste Einspeisepunkt entfernt? Müssen hierzu Kabelgräben gezogen werden, und wenn ja, wie lang? Ist ein ausreichend dimensionierter Trafo in Anlagennähe vorhanden? Wie hoch ist der logistische Aufwand für die Durchführung der Baumaßnahme? Wird ein Baugerüst benötigt oder genügen mobile Sicherungsmaßnahmen auf dem Dach?
Die Pachthöhe richtet sich entweder an einem festen Betrag pro kWp aus oder prozentual an den jeweils jährlich erzielten Stromerlösen.
Für die Auszahlung der vereinbarten Pacht stehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie haben hier die Wahl zwischen 3 Grundvarianten:
1. Miete bzw. Pacht auf 20 Jahre mit jährlicher Vergütung
2. Einmalauszahlung für jeweils 10 Jahre im Voraus oder der gesamten Summe
3. Kostenübernahme für Dachsanierung anteilig zum errechneten Mietertrag
Achtung!
In den letzten Monaten stellen wir vermehrt fest, dass Solarteurunternehmen den Dachbesitzern völlig überteuerte Pachtangebote unterbreiten. Wenn man sich die Pachtverträge dann genauer anschaut stellt man regelmäßig fest, dass dort eine Klausel eingebaut ist, die besagt, dass dieser Vertrag nach einer Laufzeit von 6 Monaten (oder 4 Monaten) nichtig wird, wenn dann noch nicht mit den Arbeiten am Dach begonnen wurde. Durch solche Verträge bindet sich also nur der Dachbesitzer denn der angebliche Pächter ist nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht mehr gebunden.
Ob es sich beim Pachtangebot um ein ernstzunehmendes Angebot handelt kann man aber recht schenll und einfach heraus finden. Wenn der Solarteur die Frage, ob er einen oder mehrere Investoren kennt, die auf diesem Dach eine Solaranlage betreiben wollen, bejaht, wird er sicher nichts dagegen haben, wenn ein Schadenersatz an den Dachbesitzer für den Fall gezahlt wird, wenn der Frage später wieder aufgelöst werden muss, vertraglich vereinbart wird. Diejenigen Solarteure, die nur den Kunden binden wollen, werden das dann wohl eher nicht unterschreiben.
Die meisten Dachbesitzer machen aber einen Gedankenfehler. Wenn Sie ihre Dachfläche verpachten wollen, fragen sie bei mehreren Solarteurbetrieben nach, in welcher Höhe diese ein Pachtangebot abgeben wollen. Dabei vergessen sie, dass dies Handwerkerbetriebe in der Regel über keine Investoren verfügen. Die Aufgabe dieser Betriebe ist die schlüsselfertige Dienstleistung, eine Solaranlage fachgerecht ans Stromnetz anzuschließen. Investoren wenden sich eher an unabhängige Solarberater, die eine Wirtschaftlichkeitsanalyse und eine Steueroptimierung vornehmen können.
Bei uns sind sehr viele Investoren gelistet, die lieber heut als morgen wirtschaftlich vernünftig investieren wollen. Deshalb werden möglichst die Pachtverträge direkt zwischen Dachverpächter und Investor geschlossen. Wir moderieren meist nur zwischen den einzelnen Beteiligten. Bei größeren Objekten schalten wir auch schon mal einen Solarteurbetrieb als Zwischenpächter ein; aber nur, wenn dieser uns nachweist, dass er auch über entsprechende Investoren verfügt oder aber unsere eigenen Investoren akzeptiert. Auf jeden Fall kann der Dachbesitzer sicher sein, dass er es bei unseren Angeboten um realistische Spitzenpachtsätze handelt.
Eine andere beliebte Methode ist es, dem Eigentümer eine völlig überhöhte kWp-Leistung in Aussicht zu stellen und so zu einem sehr hohen Pachtpreis zu gelangen. Im Pachtvertrag ist dann die Klausel eingebaut, dass sich der Pachtpreis noch reduzieren oder aber erhöhen kann, wenn sich die tatsächliche kWp-Leistung später erhöht oder reduziert. Uns sind einige Fälle bekannt, wo zwischen 50 % und 100 % der praktisch möglichen Leistung als Berechnungsgrundlage genommen wurden. Das böse Erwachen kommt beim Verpächter später, wenn nach Istallation festgestellt wird, dass eben nur ein Bruchteil der prognostizierten Leistung möglich ist. Die Miete wird sich dann um ein Drittel oder sogar die Hälfte reduzieren. Dagegen kann der Verpächter rechtlich wohl nichts machen. Deshalb Augen auf bei der Dachverpachtung!
|