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Verpachtungen von Solarflächen an Investoren
Solarvertrag
Verpachtung von Dachflächen

CollagedächerAuch wenn Sie selbst keine Photovoltaik-Anlage betreiben wollen, können Sie mit Erneuerbaren Energien gewinnen. Neben dem positiven Imagegewinn, den eine Solaranlage auf Ihrem  Firmengebäude, der Wohnimmobilie oder landwirtschaftlichen Gelände bringt, winken sichere, langfristige Einnahmen durch die Verpachtung an Solarstromerzeuger.

Die Solaranlage auf dem Dach steht für engagierte Umweltkultur, unternehmerisches Handeln und moderne Technologie. Sie symbolisiert Weitsicht und Verantwortung für die Zukunft. Unternehmen binden Ihre Kunden durch eine gesellschaftlich verantwortungsvolle Firmenphilosophie.

Eine PV-Anlage schützt Ihr Dach gegen Witterungseinflüsse und verlängert damit die Lebensdauer der Dachhaut. Sie dient dem Gebäudedach u.a. auch als Schattenspender, was in vielen Fällen dem Raumklima der darunterliegenden Flächen zugute kommt.

Dachvoraussetzungen
CollagebirneSchrägdächer sollten eine nach Süden ausgerichtete Fläche mit mindestens 250 m² haben. Für einen kWp Leistung wird eine Dachfläche von ca. 8-10 m² benötigt. Eine Dachneigung von 15 bis 40 Grad ist in unseren Breiten optimal. Bei geringeren Neigungen wird die Anlage aufgeständert, um einen hohen Ertrag zu erzielen. Das Alter von Schrägdächern sollte 10 Jahre nicht überschreiten, damit während der Betriebsdauer der Anlage keine größeren Sanierungen nötig sind.

Flachdächer eignen sich ab einer nutzbaren Fläche von ca. 1000 m². Für einen kWp Leistung wird, um eine gegenseitige Verschattung der Module zu vermeiden, etwa eine ebene Fläche von 25 m² benötigt. Auf der zur Verfügung stehenden Dachfläche sollten sich möglichst wenig Liftaufbauten, Kamine, Mobilfunkantennen, Lüftungsrohre etc. befinden, da diese verschatten und damit den Solarstromertrag erheblich vermindern. Denn, wird in einer Reihenschaltung nur ein Modul verschattet, so produziert die ganze Reihe, in welchem sich das Modul befindet, weniger bis keinen Strom! Die letzte Sanierung sollte bei Flachdächern nicht länger als drei Jahre her sein.

Der Anschluss an das öffentliche Netz muss möglich sein. Außerdem muss in der Nähe des Daches Platz sein für die elektrische Einbindung (Wechselrichter, Zähler etc.). Des Weiteren sollte sich in unmittelbarer Umgebung zum Gebäude ein Trafo befinden.
Statische Beanspruchung
Die Solarstromanlagen haben ein Eigengewicht von 15 bis 25 kg/m² (Module inklusive Unterkonstruktion). Wenn die Anlage direkt mit der Tragkonstruktion des Daches verbunden werden kann, z. B. durch Verschrauben, Dachhaken o.ä., müssen keine zusätzlichen Lasten außer dem Eigengewicht der Anlage sowie bei aufgeständerten Anlagen auftretende Windlasten für das Dach berücksichtigt werden. Kann die Anlage nicht im Dach verankert werden, weil die Dachhaut nicht durchdrungen werden soll, muss die Anlage durch zusätzliche Auflasten (Beschwerungen) gegen die Windlasten gesichert werden.
Laufzeit und baulicher Zustand
Für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen ist es zwingend notwendig, dass die Dachflächen für mindestens 20 Jahre zur Verfügung gestellt werden können. Außerdem sollte der bauliche Zustand des Daches so sein, dass während dieser Zeit keine absehbaren Dachreparaturen oder –sanierungen notwendig werden.
Dachpacht

CollagevertragDurch unser Konzept beraten wir Sie wie Sie eine über den Marktdurchschnitt liegende Miete erzielen können.

Da jedoch jedes Dach eine andere Beschaffenheit hat und die Lage ausschlaggebend für den Ertrag an Sonnenenergie ist, kann man keine pauschalen Angaben machen. Zum einen spielt der jeweilige geografische und topografische Standort des Gebäudes eine wichtige Rolle. Von ihm hängt die Strahlungsintensität und damit die Höhe der erzielbaren "Sonnenernte" ab. Je nach Dachtyp unterscheidet sich der Bauaufwand und damit die Kosten für die Unterkonstruktion der PV-Anlage. Auch die Netzanschlussmöglichkeiten spielen eine bedeutende Rolle. Wie weit liegt z.B. der nächste Einspeisepunkt entfernt? Müssen hierzu Kabelgräben gezogen werden, und wenn ja, wie lang? Ist ein ausreichend dimensionierter Trafo in Anlagennähe vorhanden? Wie hoch ist der logistische Aufwand für die Durchführung der Baumaßnahme? Wird ein Baugerüst benötigt oder genügen mobile CollagesolardachSicherungsmaßnahmen auf dem Dach?

Die Pachthöhe richtet sich entweder an einem festen Betrag pro kWp aus oder prozentual an den jeweils jährlich erzielten Stromerlösen.

Für die Auszahlung der vereinbarten Pacht stehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie haben hier die Wahl zwischen 3 Grundvarianten:

1. Miete bzw. Pacht auf 20 Jahre mit jährlicher Vergütung
2. Einmalauszahlung für jeweils 10 Jahre im Voraus oder der gesamten Summe 
3. Kostenübernahme für Dachsanierung anteilig zum errechneten Mietertrag

Achtung!
In den letzten Monaten stellen wir vermehrt fest, dass Solarteurunternehmen den Dachbesitzern völlig überteuerte Pachtangebote unterbreiten. Wenn man sich die Pachtverträge dann genauer anschaut stellt man regelmäßig fest, dass dort eine Klausel eingebaut ist, die besagt, dass dieser Vertrag nach einer Laufzeit von 6 Monaten (oder 4 Monaten) nichtig wird, wenn dann noch nicht mit den Arbeiten am Dach begonnen wurde. Durch solche Verträge bindet sich also nur der Dachbesitzer denn der angebliche Pächter ist nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht mehr gebunden.

Ob es sich beim Pachtangebot um ein ernstzunehmendes Angebot handelt kann man aber recht schenll und einfach heraus finden. Wenn der Solarteur die Frage, ob er einen oder mehrere Investoren kennt, die auf diesem Dach eine Solaranlage betreiben wollen, bejaht, wird er sicher nichts dagegen haben, wenn ein Schadenersatz an den Dachbesitzer für den Fall gezahlt wird, wenn der Frage später wieder aufgelöst werden muss, vertraglich vereinbart wird. Diejenigen Solarteure, die nur den Kunden binden wollen, werden das dann wohl eher nicht unterschreiben.

GeldhausDie meisten Dachbesitzer machen aber einen Gedankenfehler. Wenn Sie ihre Dachfläche verpachten wollen, fragen sie bei mehreren Solarteurbetrieben nach, in welcher Höhe diese ein Pachtangebot abgeben wollen. Dabei vergessen sie, dass dies Handwerkerbetriebe in der Regel über keine Investoren verfügen. Die Aufgabe dieser Betriebe ist die schlüsselfertige Dienstleistung, eine Solaranlage fachgerecht ans Stromnetz anzuschließen. Investoren wenden sich eher an unabhängige Solarberater, die eine Wirtschaftlichkeitsanalyse und eine Steueroptimierung vornehmen können.

Bei uns sind sehr viele Investoren gelistet, die lieber heut als morgen wirtschaftlich vernünftig investieren wollen. Deshalb werden möglichst die Pachtverträge direkt zwischen Dachverpächter und Investor geschlossen. Wir moderieren meist nur zwischen den einzelnen Beteiligten. Bei größeren Objekten schalten wir auch schon mal einen Solarteurbetrieb als Zwischenpächter ein; aber nur, wenn dieser uns nachweist, dass er auch über entsprechende Investoren verfügt oder aber unsere eigenen Investoren akzeptiert. Auf jeden Fall kann der Dachbesitzer sicher sein, dass er es bei unseren Angeboten um realistische Spitzenpachtsätze handelt.

Eine andere beliebte Methode ist es, dem Eigentümer eine völlig überhöhte kWp-Leistung in Aussicht zu stellen und so zu einem sehr hohen Pachtpreis zu gelangen. Im Pachtvertrag ist dann die Klausel eingebaut, dass sich der Pachtpreis noch reduzieren oder aber erhöhen kann, wenn sich die tatsächliche kWp-Leistung später erhöht oder reduziert. Uns sind einige Fälle bekannt, wo zwischen 50 % und 100 % der praktisch möglichen Leistung als Berechnungsgrundlage genommen wurden. Das böse Erwachen kommt beim Verpächter später, wenn nach Istallation festgestellt wird, dass eben nur ein Bruchteil der prognostizierten Leistung möglich ist. Die Miete wird sich dann um ein Drittel oder sogar die Hälfte reduzieren. Dagegen kann der Verpächter rechtlich wohl nichts machen. Deshalb Augen auf bei der Dachverpachtung!

Sicherung
Für die Dauer der Kreditfinanzierung wird die Fotovoltaikanlage dem finanzierenden Kreditinstitut sicherungsübereignet. Zusätzlich ist noch zu beachten, dass jeder Dachflächen-Anmieter immer eine erstrangige Grunddienstbarkeit zur Absicherung seines Investments auf dem Dach haben möchte. Dies bedeutet keine Blockierung der anderen Kreditgeber sondern lediglich eine dingliche Absicherung der PV - Anlage auf dem Dach für den Fall eines Verkaufs oder Eigentümerwechsel des Gebäudes. Die Dienstbarkeit umfasst ein Betriebs-, Wege- und Kabelrecht.
Haftung
Der Anlagenbetreiber stellt den Dacheigentümer von der Haftung für die installierte Solarstromanlage frei. Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird dem Dacheigentümer vor Beginn der Dachnutzung nachgewiesen.
Angebotsanforderung
Falls Sie über eine geeignete Dachfläche verfügen, sollten Sie bei uns den Erfassungsbogen anfordern, damit wir berechnen können, ob die Dachfläche für eine Solaranlage geeignet ist und wieviel Leistung erwartet werden kann. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein Dachpachtangebot zu optimalen Preisen.